Externe Beauftragte

Externe Beauftragte: Das Wichtigste in Kürze

  • Zu externen Beauftragten gehören unter anderem externe Sicherheitsbeauftragte, externe Brandschutzbeauftragte, externe Gefahrgutbeauftragte, externe Laserschutzbeauftragte und externe Strahlenschutzbeauftragte.
  • Insgesamt tragen externe Beauftragte dazu bei, dass Unternehmen oder Einrichtungen in ihren Tätigkeiten sicher und verantwortungsvoll handeln und somit Unfälle und Schäden vermeiden. 
  • Die Gesetzeskonformität muss aufrechterhalten oder gewährt werden, deshalb sind die Beauftragten zwingend.
  • Firmen können gesetzlich geforderte Beauftragte an externe Organisationen auslagern. 

Unverbindliche Anfrage senden

Warum braucht es externe Beauftragte?

Unternehmen entscheiden selber, ob sie die gesetzlichen Vorgaben alleine erfüllen oder die Hilfe von externen Beauftragten in Anspruch nehmen. 

Eher kleinere Firmen mit nationalem Fokus nehmen oftmals die Dienstleistungen von externen Beauftragten in Beanspruchung.

Grössere Firmen mit internationalem Fokus haben diese Ressource meist im Unternehmen selbst, da es zu ihren Hauptaufgaben gehört. Das Ziel der externen Beauftragten ist es, die Gesetze und Vorgaben einzuhalten sowie die Mitarbeitenden sowie Kundinnen und Kunden zu schützen.

Wer im Unternehmen ist dafür verantwortlich?

Der Arbeitgebende ist dafür verantwortlich. Die Hauptverantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung bestehen. Diese hat die Pflicht, eine externe Organisation anzustellen, die durch ihr spezifisches Know-how dazu befähigt ist. Die Kontrollpflicht bleibt aber bei der Geschäftsleitung. 

Wie unterstützt SBIS?

In Teilschutz- und Umsetzungskonzepten werden die ermittelten Massnahmen vertieft und in Handlungsfeldern spezifiziert. Im Anschluss plant SBIS die Massnahmen und implementiert sie.

SBIS stellt somit spezifisches Know-how zur Verfügung. Wir bieten auch Beratungen an, damit Sie feststellen können, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf vorhanden ist. Je nach Bereich bieten wir auch Schulungen an.

Jetzt eine unverbindliche Anfrage zu Externen Beauftragten machen