Externe Gefahrgutbeauftragte: Das Wichtigste in Kürze

  • Gefahrgutbeauftragte sind für die sichere Abwicklung der Transporttätigkeiten von gefährlichen Gütern verantwortlich.
  • Gefahrgutbeauftragte absolvieren pro betreutem Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Binnenschifffahrt, Hochseeschifffahrt, Luftfracht) eine Ausbildung. Danach muss eine Prüfung bestanden sein.
  • Gefahrgutbeauftragte werden dem Standortkanton des Unternehmens gemeldet.
  • Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann durch einen Mitarbeitenden intern abgedeckt werden oder sie kann an externe Gefahrgutbeauftragte delegiert werden.
  • Gefahrgutbeauftragte schulen das beteiligte Personal. Nur geschultes Personal darf Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter ausüben.
  • Sie überprüfen dies jährlich und erstellen einen Jahresbericht zuhanden der Behörden.

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Warum braucht es externe Gefahrgutbeauftragte?

Dem Interesse, auch Gefahrgüter schnell und kostengünstig zu transportieren, steht das Risiko gegenüber, das sich beim Transport naturgegeben einstellt. Das Risiko ist als das Produkt aus dem Schadensausmass eines Ereignisses und dessen Eintretenswahrscheinlichkeit definiert. In diesem Sinne unterscheiden sich Gefahrguttransporte in zweifacher Form von stationären Anlagen. 

Die Wahrscheinlichkeit von Zwischenfällen ist auf Transporten höher als bei ortsfesten Anlagen. Der öffentliche Raum ist weniger reguliert als ein Fabrikgelände mit beschränktem Zutritt und verpflichtenden Schulungen auch für Besuchende. Dies erhöht die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses. Als zusätzlicher Faktor kommt die kinetische Energie dazu. Transporte führen zudem auch durch sensitive Gebiete (Wohngebiete, landwirtschaftlich genutzte Flächen etc.).

Daraus ergibt sich der Bedarf nach einer erhöhten Regulierung und Überwachung dieser Tätigkeiten. Auf der Seite der Industrie wird diese Verantwortung vom Gefahrgutbeauftragen wahrgenommen. Es gibt mehrere Gründe, warum externe Gefahrgutbeauftragte benötigt werden:

  1. Unabhängigkeit: Externe Gefahrgutbeauftragte sind unabhängig von den Betreibern der Anlagen oder Einrichtungen und können daher objektiv und neutral beurteilen, ob die Anforderungen an die Sicherheit und den Umweltschutz erfüllt werden.
  2. Fachkompetenz: Externe Gefahrgutbeauftragte haben in der Regel eine spezielle Ausbildung und Erfahrung im Bereich des Gefahrgutmanagements und können daher komplexe Sachverhalte schneller und sicherer beurteilen.
  3. Regulierung: Gesetze und Vorschriften im Bereich des Gefahrgutmanagements sind oft komplex und ständig im Wandel. Externe Gefahrgutbeauftragte können Unternehmen und Einrichtungen dabei helfen, diese Anforderungen zu erfüllen und sich an die aktuellen Regelungen anzupassen.
  4. Sicherheit: Externe Gefahrgutbeauftragte tragen dazu bei, dass die Sicherheit von Anlagen und Geräten, die mit Gefahrgütern umgehen, gewährleistet ist und das Risiko von Unfällen und Umweltverschmutzungen minimiert wird.

Gesetzliche Grundlagen externe Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV)
Die GGBV vom 15. Juni 2001 gilt für Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Strasse, auf der Schiene oder auf Gewässern befördern. Wer mit gewissen Mengen an Gefahrgut zu tun hat, muss einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Dies ist eine fachlich und zeitlich anspruchsvolle Aufgabe. Zur Erfüllung dieses Auftrags sieht die GGBV die Möglichkeit des Beizugs eines externen Gefahrgutbeauftragten explizit vor. 

Firmen, die Gefahrgut über öffentliche Verkehrswege (Strasse, Schiene, Binnengewässer, Hochseeschifffahrt oder per Luftfracht) transportieren oder transportieren lassen, unterstehen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Firmen, die nur kleinere Mengen versenden, transportieren oder empfangen, sind davon ausgenommen. Eine Prüfung lohnt sich.

Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
Transporte gefährlicher Güter auf der Strasse werden durch das «Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse», die ADR („Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“), geregelt. Der Eisenbahnverkehr wird durch die IDR geregelt. Dank diesem Übereinkommen ist auch der grenzüberschreitende Verkehr mit gefährlichen Gütern auf diese Weise in vielen Staaten einheitlich geregelt.

Wer muss sich damit beschäftigen?

Wer an Transportprozessen gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss abklären, welche Massnahmen er zur Minimierung der Risiken für Mensch und Umwelt ergreifen muss. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, ob er damit der Gefahrgutbeauftragtenverordnung untersteht. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften reduziert die Risiken und verbessert die Position gegenüber den ermittelnden Behörden, wenn doch mal etwas passieren sollte.

Gefahrgutbeauftragte müssen von Gesetzes wegen bestellt werden, wenn Transporttätigkeiten von Gefahrgütern ausgeübt werden. Bei kleinen Mengen gelten Ausnahmen.

Folgende Personen müssen sich damit beschäftigen:

  • Das Transportrecht verpflichtet Absendende von gefährlichen Gütern, Sendungen zu übergeben, die den Vorschriften entsprechen (Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation). Er kann die Dienste von Verpackerinnen und Verpackern oder Befüllerinnen und Befüllern in Anspruch nehmen.
  • Verladende prüfen die Einhaltung der Vorschriften des Transportrechts und sorgen für einen sicheren Verlad.
  • Befördernde prüfen die Sendung und sind für den sicheren Transport verantwortlich.
  • Empfangende nehmen die Sendung nach einer erfolgreichen Prüfung ohne Verzögerung in Empfang. Im Falle von Mängeln ergreifen sie geeignete Massnahmen oder weisen die Sendung zurück.
  • Entladende prüfen das Versandstück und die Transportpapiere und entladen das Transportfahrzeug.

Wie unterstützt SBIS?

In einem ersten Schritt klären wir auf Auftragsbasis ab, ob Ihr Unternehmen der GGBV unterstellt ist. Sollte dies der Fall sein, offerieren wir Ihnen auf Mandatsbasis nachstehende Leistungen: 

  • Umfassende Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften 
  • Überprüfung der entsprechenden internen Verfahren und Anweisungen 
  • Schulung der verantwortlichen Personen im Betrieb 
  • Unterstützung bei der Umsetzung vorbeugender Massnahmen zur Unfallverhütung 
  • Erstellen eines Unfallberichtes im Schadenfall 
  • Erstellen des Jahresberichtes 

Stellung von externen Gefahrgutbeauftragten
Die SBIS stellt bei Bedarf externe Gefahrgutbeauftrage. Sie erstellen den Jahresbericht und vertreten den Auftraggeber gegenüber den Behörden.

Schulung der Mitarbeitenden
Die Schulung der an den Gefahrguttransporten beteiligten Mitarbeitenden ist ein weiterer Nutzen der Kundin oder des Kunden.

Klassifizierung und Transportdokumente
Wir unterstützen zudem bei der Klassifizierung von Gefahrgütern und der Erstellung der Transportdokumente.

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Davon profitieren Sie

Die Anforderungen an einen Gefahrgutbeauftragten setzen profunde Kenntnisse der nationalen resp. internationalen Vorschriften voraus und die stetige Weiterbildung ist ein Muss. Dank dem Beizug eines externen Gefahrgutbeauftragten sparen Sie Zeit und personelle Ressourcen. Die Möglichkeit, die Position des Gefahrgutbeauftragten durch eine firmenexterne Person zu besetzen, garantiert Ihnen zudem die nötige Unabhängigkeit, die es für die Erfüllung dieser Aufgabe braucht. Die Erfahrung aus diversen Gefahrgut-Mandaten erlaubt es uns, die in Ihrem Unternehmen wahrzunehmenden Aufgaben effizient und kompetent zu erledigen.