Evakuationsschulungen für Unternehmen

Unternehmerische Überlegungen zur Evakuation

Arbeitgebende sind verpflichtet, Massnahmen zur Evakuation der Unternehmung zu planen und umzusetzen. Machen Sie sich als Unternehmen Gedanken zu folgenden Bereichen:

  • Alarmierung der Mitarbeitenden
  • Evakuation den Blaulichtorganisationen melden
  • Zugänglichkeit, Kennzeichnung und Beleuchtung Flucht- und Rettungswege
  • Zugänglichkeit, Kennzeichnung und Beleuchtung Notausgänge
  • Sammelplatz für Mitarbeitende 
  • Schliessregelung Türen/Tore
  • Verantwortungen Evakuierungs- und Nothelfende
  • Betriebliche Einrichtungen und Lager, Verstauung Arbeitsgerät

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Gesetzliche Grundlagen Evakuation

Die VKF Brandschutznorm 12-15 legt Brandschutzanforderungen für Neubauten und Umbauten von Gebäuden fest. Sie dient dazu, die Sicherheit von Gebäuden im Brandfall zu erhöhen und die Rettung von Personen zu erleichtern. Laut Punkt 6.3 ist bei Bauten und Anlagen, in denen sich regelmässig ortsunkundige oder urteilsunfähige Personen aufhalten, die Evakuierung der betroffenen Personen zu planen, schriftlich festzuhalten und zu schulen. Weiter kann die Brandschutzbehörde z.B. in Bauten und Anlagen mit grosser Personenbelegung, Verkaufsgeschäften oder in  Hochhäusern Evakuierungsübungen anordnen.

Wie wir unterstützen können

Ob einfache oder komplexe Organisationen, wir unterstützen Sie bei verschiedenen Prozessen rund um den Bereich Evakuation – sei es im Bereich Evakuationsübungsaudit, Evakuationsübung oder der Evakuationsplanung.

  • Evakuationsplanung: Wir helfen bei der Erstellung und Betreuung.
  • Evakuationsübung: Wir planen zusammen mit Ihren Verantwortlichen die Übung und führt sie in Ihrem Auftrag durch. Unser Team beobachtet die gesamte Evakuation und notiert dabei entstandene Schwierigkeiten und Gefahren.
  • Evakuationsübungsaudit: Sie planen und führen die Übung selbst durch, wir begleiten und beobachten Sie dabei und erstatten anschliessend Bericht.