Brandschutzkonzept: Das Wichtigste in Kürze

  • Die im Brandschutzkonzept definierten Massnahmen umfassen den vorbeugenden baulichen und technischen Brandschutz sowie den organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. 
  • Ab einer gewissen Unternehmensgrösse und unter bestimmten Bedingungen muss ein Brandschutzkonzept erstellt werden.
  • Das Ziel ist es, Personen- und Sachschäden zu vermeiden.
  • Wenn Brandgefahren, Personenbelegung, Art oder Grösse von Bauten und Anlagen oder Betriebe es erfordern, sind auf Verlangen der Brandschutzbehörde Brandschutzkonzepte und Brandschutzpläne zu erstellen.
  • Das Brandschutzkonzept muss – während des gesamten Lebenszyklus – immer aktuell sein. 
  • Die Kosten können unterschiedlich ausfallen, da sie abhängig sind vom Gebäude sind. 

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Warum sollte sich ein Unternehmen damit beschäftigen?

Ohne eine Brandschutzbewilligung kann man das Gebäude nicht beziehen. Die Brandschutzbewilligung kommt von den Behörden und enthält verschiedene verpflichtende Massnahmen, eine davon kann auch das Brandschutzkonzept sein.

Gesetzliche Grundlagen Brandschutzkonzept

Die Schweizerischen VKF-Brandschutzvorschriften bestehen aus der VKF-Brandschutznorm und den VKF-Brandschutzrichtlinien. Sie wurden durch das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse IOTH als verbindlich erklärt und in Kraft gesetzt.

Die Kantonale Brandschutzbehörde führt Kontrollen bei Änderungen an der Baute, bei Unfällen oder Brandereignissen durch. Solange sich die Baute nicht verändert, gibt es keine regelmässigen Kontrollen.

Was ist das Ziel eines Brandschutzkonzepts?

Das Hauptziel ist der Schutz von Personen und der Sachschutz. Weiter ist das Ziel, Brände zu vermeiden. Wenn ein Brand entstehen sollte, dann ist das primäre Ziel, diesen so schnell wie möglich zu löschen, damit keine Personen- und Sachschäden entstehen. Das Brandschutzkonzept enthält diverse Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen (z.B. Notfallausgänge, Brandschutzmelder etc.).

Was beinhaltet ein Brandschutzkonzept?

Ein Brandschutzkonzept beinhaltet alle Einzelmassnahmen, die erforderlich sind, um die geforderten Schutzziele zu erreichen (z.B. Brandabschnitte, Brandmeldeanlagen, Brandschutztüre, Flucht- und Rettungsweg, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen).

  1. Objektbeschreibung: Um welche Art von Objekt handelt es sich (z.B. Turnhalle, Hotel etc.)?
  2. Brandschutzmassnahmen, unterteilt in:
    • Baulicher Brandschutz: Schutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte, Fluchtwege
    • Technischer Brandschutz: Löscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Explosionsschutz
    • Organisatorischer Brandschutz: Evakuations- und Notfallkonzept

Alle betroffenen Personen haben während des gesamten Lebenszyklus der Baute oder Anlage eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz sicherzustellen. Die Massnahmen zur Qualitätssicherung im Brandschutz sind regelmässig zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen.

Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?

Die Zuständigkeit für die Erstellung des Brandschutzkonzepts ist abhängig von der Qualitätssicherungsstufe. Es gibt insgesamt vier Stufen, die von der Brandschutzbehörde in der Brandschutzlinie vorgegeben werden. Je nach Stufe muss eine entsprechende Ausbildung/Qualifikation erfüllt sein.

Wie wird ein Brandschutzkonzept erstellt?

Der erste Schritt bildet in der Regel, sich früh im Gebäudeentwurfprozess mit der Brandschutzbehörde zusammen zu tun und Empfehlungen einzuholen, die der Komplexität des Projekts entsprechen. Je nach Qualitätssicherungsstufe die von der Brandschutzbehörde vorgeben wurde, kann man auf internes Personal zurückgreifen oder muss es an ein externes Unternehmen weitergeben. Das Brandschutzkonzept wird schon von Anfang an bei der Planung des Gebäudes berücksichtigt (z.B. für Fluchtwege). 

Wer muss sich damit beschäftigen?

Alle Unternehmen müssen sich damit beschäftigen. Jeder Eigentümer, der ein Gebäude baut, muss sich mit dem Brandschutzkonzept auseinandersetzen. Alle weiteren Instanzen, die am Gebäudebau beteiligt sind, müssen dieses vom Eigentümer vorgegebene Konzept umsetzen. Komplexer wird es bei Branchen, die sich mit Explosionsschutz beschäftigten. Dort gibt es mehrere Auflagen und weitere Instanzen, die zum Prozess dazukommen. 

Wer in den Unternehmen und/oder Organisationen sollte sich damit beschäftigen?

Der Eigentümer ist rechtlich verantwortlich. Allerdings kann er Personen delegieren, damit er seiner Verantwortung recht wird. Die Verantwortung sowie die Haftung kann der Eigentümer jedoch nicht abgeben. Die delegierten Positionen bilden mehr eine Hilfe, um die Verantwortung besser wahrnehmen zu können.

Wie unterstützt SBIS?

SBIS unterstützt Sie in folgenden Situationen beim Thema Brandschutzkonzept:

  1. Wenn keine Fachkenntnis oder Ausbildung im Betrieb vorhanden ist.
  2. Wenn die Brandschutzbehörde eine externe Organisation zur Qualitätssicherung vorgibt.
  3. Erfahrung und entsprechende Ausbildungen sind im Betrieb zwar vorhanden, zusätzlich bietet SBIS aber Schulungen zu ähnlichen Themen an (z.B. SiBe-Brandschutz).
  4. Schulungen von SiBe’s: Brandschutzkonzepte werden in der Regel mit der Firma zusammen erstellt und geplant sowie auch umgesetzt. 

Am sinnvollsten ist es, so früh wie möglich im Bauprojekt auf SBIS zuzugehen. So kann das Brandschutzkonzept von Anfang an sinnvoll geplant werden. In diesem Sinne wird das Gebäude analysiert und parallel ein Brandschutzkonzept geplant, das den Vorschriften der kantonalen Brandschutzbehörde entspricht.

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