Personen- und Fahrzeugverkehrssicherheit
Sowohl der Personen- und Fahrzeugverkehr auf einem Werksgelände, in einer Werkhalle, auf einem einer Baustelle als auch auf dem öffentlichen Strassen- und Schienennetz ist mit Risiken verbunden. Das Konzept hat zum Ziel, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit von Menschen und Waren zu gewährleisten.
Personen- und Fahrzeugverkehr: Das Wichtigste in Kürze
- Es geht darum, die Sicherheit von Personen- und Fahrzeugverkehr sicherzustellen, die Risiken im Unternehmen zu minimieren und die Sicherheit von Menschen und Waren zu gewährleisten.
- Zur Prävention gehört die Schaffung sicherer Verkehrsumgebungen durch die Entflechtung von Verkehrsachsen (Zufahrtsregelungen, Zonen- und Sektorenbildung durch Markierungen, Zeitbeschränkungen, Signalisationen und Regelungen bezüglich Bewegungszonen und Zugangsberechtigungen).
- Danach wird die entsprechende Infrastruktur geplant und umgesetzt (Schutzvorrichtungen, Sicherheits- und Überwachungssysteme, Regulierung und Durchsetzung von Verhaltens- und Verkehrsregeln).
- Personen- und Fahrzeugsicherheit umfasst Aspekte des Gesundheitsschutzes, des Brandschutzes der Diebstahlprävention und dem Schutz vor Sachbeschädigungen.
Warum braucht es Personen- und Fahrzeugverkehrsmassnahmen?
Es gibt mehrere Gründe, ein Umsetzungskonzept zur Entflechtung der Verkehrsflächen und deren Zugänglichkeiten auf Berechtigte auszuarbeiten:
- Schutz von Menschenleben: Unfälle mit Fahrzeugen können tödlich sein oder führen oftmals zu schweren Verletzungen mit bleibender Schädigung der Betroffenen. Durch Massnahmen wie Infrastrukturausbau, Regulierung und Durchsetzung von Verkehrsregeln und Investitionen in Technologie und Verkehrserziehung können Unfälle vermieden und Menschenleben geschützt werden.
- Schutz von Waren und Gütern: Bei Unfällen können Waren und Güter beschädigt oder zerstört werden. Bei offen und frei zugänglichen Lagerflächen kann es zu Diebstahl oder Sachbeschädigungen kommen. Durch die Verwendung von Überwachungssystemen und Zugangsbeschränkungen können Güter besser geschützt werden.
- Effizienzsteigerung: Massnahmen zur Sicherheit im innerbetrieblichen Personen- und Fahrzeugverkehr tragen auch zur Effizienzsteigerung in den Abläufen bei. Durch den Ausbau der Infrastruktur und die Regulierung, Durchsetzung und Entflechtung vom Personen- und Fahrzeugverkehr können Abläufe flüssiger und schneller ablaufen, was zu einer Reduzierung von Verzögerungen und Unterbrüchen führt.
- Kosteneinsparungen: Unfälle, Unterbrüche und Verzögerungen in den Abläufen können vermieden werden, wenn Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergriffen werden. Zudem können auch die Kosten für medizinische Behandlungen, Personalausfälle und Schadensersatzansprüche durch eine verbesserte Sicherheit im betrieblichen Verkehr reduziert werden.
- Nachhaltigkeit und Erfüllung von Umweltschutzauflagen: Die Lagerung von Gefahrengut wie auch auslaufende Treibstoffe und Batterie-Brände können zu nachhaltiger Schädigung der Umwelt führen, entsprechend sind Rückhaltemassnahmen vorzukehren.
Was ist Personen- und Fahrzeugverkehr?
Massnahmen im Personen- und Fahrzeugverkehr zielen auf verschiedene Aspekte der Verkehrssicherheit ab:
- Infrastruktur: Zum Beispiel die Anlage von Fahrrad- und Fusswegen, das Markieren von freien Begegnungsflächen, der Bau von Sicherheitseinrichtungen wie Poller-Anlagen, Rammschützen, Absturz-Sicherungen, Brüstungen und Geländer.
- Verkehrsregeln: Zum Beispiel die Einführung von Tempolimits, Überholverboten oder Einbahnverkehr.
- Technologie: Zum Beispiel Verkehrsleit-Systeme, Schleusensysteme und automatisierte Barrieren mit Nummernerkennungs- und Überwachungssystemen (CCTV-Anlagen).
- Bildung und Training: Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden, Fahrerinnen und Fahrern, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fussgängerinnen und Fussgängern zur Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins und der Kenntnisse über Verhaltens- und Bewegungsregeln und Verkehrssicherheit.
- Kontrollen und Sanktionen: Zum Beispiel Verwarnungen, Bussgelder, Entzug der Zugangsberechtigung oder Fahrbewilligung, Präventionsarbeit und Ansprache von Fehlverhalten (z.B. Handy nutzen beim Laufen).
- Notfallmanagement: Zum Beispiel die Konstituierung und das Training von Notrufsystemen und Rettungsdiensten.
Was beinhaltet das Konzept dazu?
Das Umsetzungskonzept Personen- und Fahrzeugverkehrssicherheit ist Bestandteil der integralen Sicherheitskonzeption. Es definiert die Teilschritte der Umsetzung und terminiert wiederkehrende gezielte Massnahmen. Das Umsetzungskonzept umfasst die folgenden Aspekte:
- Schutz von Menschen und Waren: Zum Beispiel die Verwendung von Sicherheitsausrüstungen wie Sicherheitsgurten, Airbags, Helmen, Schutzausrüstungen und anderen Sicherheitsmassnahmen.
- Reaktionsmassnahmen: Im Falle eines Ereignisses sind schnelle Reaktionsmassnahmen erforderlich, um die Sicherheit von Personen und Waren zu gewährleisten. Diese umfassen Rettungs- und Notfalldienste sowie Schadensbegrenzung und Wiederherstellungsmassnahmen.
- Umweltschutz: Die Eindämmung der Ausbreitung (Schadstoffen) ist ein wesentlicher Aspekt des Konzeptes.
Das Umsetzungskonzept Personen- und Fahrzeugverkehr ist nicht zu verwechseln mit einem Logistikkonzept, welches den Warenfluss und die entsprechenden Prozesse regelt.
Wer muss sich damit beschäftigen?
Unternehmen kommen eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der innerbetrieblichen Personen- und Fahrzeugverkehrssicherheit zu. Dabei kommt dem Sicherheitsbeauftragten Brand- und Objektschutz die Schlüsselrolle zu. Er stellt sicher, dass oftmals vernachlässigte Aspekte, wie Intrusionsschutz, Brandschutz, Fahrberechtigungen etc. im Gesamtkontext mitberücksichtigt werden. Unterstützt wird er durch den Umweltschutzbeauftragten.
Wie unterstützt SBIS?
Personen- und Fahrzeugverkehrssicherheit erfordert eine integrierte Herangehensweise, bei der Infrastruktur, Technologie, Regulierung, Verkehrserziehung und -aufklärung sowie Reaktionsmassnahmen miteinander kombiniert werden. Erfahrene Mitarbeitende von SBIS unterstützen Sie bei:
- Konzeption
- Planung
- Realisierung
- Umsetzung
- Instruktion
- Kontrolle
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